Grünordnungsplan Sportplatzanlage Schönkirchen

Überplant wird der Bereich der jetzigen Sportplätze inklusive des vorhandenen Vereinsheimes im Süden der Fläche. Der bisher für Wettkämpfe und Punktspiele genutzte westliche Sportplatz (A-Platz) ist baufällig; die östlich gelegenen Plätze (B- und C-Platz) sind nicht drainiert und entsprechend der Wetterlage nur eingeschränkt bespielbar. Die bisherigen Parkplätze sind nicht ausreichend, so dass es bei intensivem Sportbetrieb regelmäßig zu Störungen des fließenden Verkehrs auf der Straße Augustental kommt.
Das Gebiet wird von Nord nach Süd von dem Fließgewässer "Kiebitzau" gequert, nach Südosten bildet das Fließgewässer "Vogthorster Graben" die Grenze zur offenen Feldflur.
Das Erfordernis der Aufstellung dieses Bebauungsplanes liegt darin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen gem. § 9 BauGB i.V.m. der Baunutzungsverordnung für die Errichtung einer, den heutigen Anforderungen entsprechenden Sportanlage im Bereich der vorhandenen Sportplätze gem. DIN 18035 unter Beachtung des § 1a BauGB zu schaffen. Aufgrund der zukünftigen intensiven Sportnutzung sind, um die Verträglichkeit mit der angrenzenden Wohngebietsnutzung zu gewährleisten, entsprechende Schutzvorkehrungen- bzw. maßnahmen festzusetzen, die in einem aufzustellenden Schallgutachten ermittelt wurden.